Antrag zu Niederschriften

Bürgermeister
Peter Vennemeyer

Rathausstraße 6
48268 Greven

Greven, 3. April 2014

Anregung und Beschwerde nach § 24 GO

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Die Freien Wähler Greven e.V. beantragen, der Rat möge beschließen, dass

— die Niederschriften der einzelnen Sitzungen 14 Tage vor Beginn der nächsten Sitzung vorliegen müssen. In begründeten Ausnahmefällen sollen 7 Tage möglich sein. Liegt das Protokoll dann immer noch nicht den Ausschussmitgliedern vor, ist die folgende Sitzung zu verschieben.

— die öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse per Videokamera aufzunehmen und direkt, und — wenn nicht möglich dann zeitnah — zum Beispiel im Internet veröffentlicht werden.

Begründung:
In der 18. Schulausschusssitzung am 05.02.2014 wurden sehr viele interessante Fragen von den zahlreich erschienenen Bürgerinnen und Bürger zum Thema Entwicklung der Schullandschaft gestellt. Diese sollten in der Niederschrift dokumentiert werden. Bis zum 02.04.2014, 16:30 Uhr, dem Tag an dem die 19. Schulausschusssitzung ab 17:00 Uhr stattfinden soll, gab es keine Niederschrift.

Durch die Menge der Informationen, die man in einer Sitzung erfährt, gehen Details verloren. Damit hier keine Aspekte/Anregungen in Vergessenheit geraten, gibt es diese Niederschriften. Es wurde beantragt und genehmigt, dass die Fragen der Bürgerinnen und Bürger in der Niederschrift dokumentiert werden, damit sie in den darauffolgenden Fraktionssitzungen berücksichtigt und beraten werden können.

Nun soll in der 19. Schulausschusssitzung aufbauend auf die vorangegangene Sitzung weiter beraten und entschieden werden. Ohne die Niederschrift ist dieses nicht im ausreichenden Maß möglich. Viel wichtiger noch, die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich nicht ernst genommen, da ihre Fragen und Anregungen augenscheinlich keine Berücksichtigung finden. Dies kann nicht im Sinne der Demokratie und Bürgerfreundlichkeit der Stadt Greven sein.

Daher beantragen wir, dass die öffentlichen Sitzungen aufgezeichnet und direkt veröffentlicht werden, bzw. als absolute Mindestanforderung die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen 14 Tage vor der nächsten Sitzung veröffentlicht sein müssen. In begründeten Ausnahmefällen sollen 7 Tage möglich sein. Liegt das Protokoll dann immer noch nicht den Ausschussmitgliedern vor, ist die folgende Sitzung zu verschieben.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Wirl

Originalantrag als PDF-Dokument:
Antrag zu Niederschriften