Fakten zum Schulfrieden in Greven

Zurzeit gibt es wieder rege Diskussionen über die Realschule in Greven. Einige Leserbriefe stören, wie wir Freien Wähler Greven es empfinden, erheblich den Schulfrieden in Greven. Es werden Halbwahrheiten, ja sogar falsche Gegebenheiten dargestellt. Daher wollen wir einige Fakten klarstellen, wie sie auch im aktuellen Schulgesetz (§§ 15, 17a, 63, 66 und 82 usw.) wieder zu finden sind.

Abschlüsse an einer Realschule
Eine Realschule entlässt seit Jahren mit folgenden Abschlüssen:
Realschulreife mit Qualifikation zum Gymnasium, Realschulreife und dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss nach Klasse 10.
Die Abschlüsse einer Sekundarschule sind inhaltlich die gleichen wie an einer Realschule. Man spricht lediglich klar vom Hauptschulabschluss nach Klasse 10.

Vorteile / was ist anders an einer Sekundarschule
— Sie ist eine Ganztagsschule.
— Aufgrund der Ganztagsschule, gibt es dort eine größere Anzahl an Lehrer. Nur Sekundarschulen und Gesamtschulen werden heute noch als Ganztagsschule genehmigt, nicht aber Realschulen (eine Ausnahme war damals in Emsdetten). Daher hat die Realschule keine Chance, selbst wenn sie es wollte, eine Ganztagsschule zu werden.
— Kleinere Klassen, aber nur, wenn auch weniger Schüler* vorhanden sind. Eine 4-zügige Schule kann in allen Schulformen, bis zu 120 Schüler* pro Jahrgang aufnehmen = 30 Schüler* / Klasse. In manchen Fällen auch mehr. Erst wenn sich weniger Schüler* an einer Schule anmelden wird es interessant, da dann die Klassen kleiner werden können Die Mindestgröße liegt bei Sekundarschulen bei 25 Schüler* und bei Realschulen bei 28 Schüler*.
— Verbindliche Übernahme in die Oberstufe an einem Gymnasium / Gesamtschule bei entsprechender Qualifikation. Hier ist kein Aussuchen und Anmeldeverfahren an der Oberstufe notwendig, wie bei den Realschulen. Neue Klassen werden in beiden Fällen gebildet.

Realschule:
Die Realschule, die eine bekannte, bewährte, angeerkannte und erfolgreiche Schulform ist, ist eine Halbtagsschule, die auch in den Nachmittagsbereich AGs etc. anbietet. Hierfür muss aber nicht zwingend (wenn auch wünschenswert) die Mittagsverpflegung angeboten werden. Eine Mensa ist nicht zwingend erforderlich.

Möglichkeiten des Schulträgers / des Schulausschusses an Schulen mitzuwirken:
— Laut Schulgesetz kann die Schulkonferenz Mitglieder aus dem Umfeld zur Beratung hinzuziehen.
— Der Schulträger muss immer eingeladen werden und kann auch an jeder Schulkonferenz teilnehmen. Er hat Antrags- und Rederecht.

Warum bezweifelt vor diesem Hintergrund Herr Zweihaus von der SPD, als stellvertretender Schulausschussvorsitzender, die Rechtmäßigkeit der Schulkonferenz und beantragt eine Überprüfung von der Bezirksregierung bzw. gar vom Schulministerium. Diese sind hier gar nicht zuständig. Dieses ist Aufgabe des Schulträgers und somit des Schulausschusses selbst, dem Herr Zweihaus auch noch selber angehört. Die Möglichkeiten des Schulträgers / des Schulausschusses sind eigentlich allgemein bekannt, da der Bürgermeister und der Schulausschussvorsitzende in der Vergangenheit bereits an einigen Schulkonferenzen teilgenommen haben. Welches Ziel verfolgt hier Herr Zweihaus?

Was wünschen sich die Freien Wähler Greven für Greven:
Die vorhandene Schulvielfalt. Einen Mix aus Gymnasium, Gesamtschule und Realschule. Einen Mix aus Ganztagsschule (Gesamtschule) und Halbtagsschulen (Gymnasium, Realschule), so wie die Eltern und Kinder dies wünschen. Einen ausgewogenen Ausbau dieser Schulen, damit diese ihre Aufgaben meistern können und sich die Schüler dort wohlfühlen und Spaß am Lernen haben.

Dies wird größtenteils erfüllt und ist gewünscht, wie man an dem Anmeldeverhalten erkennen kann.

Das Ziel, dass jedes Kind aus Greven in Greven zur Schule gehen kann, ist lobenswert und auch von uns gewünscht. Er wird aber schon seit Jahren nicht erfüllt. Die Rahmenbedingungen geben dies nicht her. Es wird in Greven nur ein Teil der möglichen Schulformen angeboten, z. B. gibt es in Greven keine Montessorieschule, die Hauptschule läuft aus. Integration von Kindern mit Behinderung (Thema Inklusion) ist nicht in allen Fällen/Schulen möglich. Diese Kinder müssen sich außerhalb von Greven andere Schulen suchen.

Durch Deckelung der Schulformen (Gesamtschule 5-zügig, Realschule 4-zügig, Gymnasium 5-zügig) können nur max. 420 Schüler* pro Jahrgang eine weiterführende Schule in Greven besuchen. Werden diese Eingangsjahrgänge durch Schüler* von außerhalb aufgefüllt, können die Schulen kaum Schulwechsel innerhalb von Greven möglich machen. Schulwechsler müssen sich außerhalb von Greven Schulen suchen. Zurzeit trifft dies in der Hauptsache leistungsschwache Schüler* (Hauptschüler); zukünftig trifft es aber auch Schüler* die das Gymnasium oder die Realschule verlassen. Die Schüler* des Gymnasiums können weder auf die Gesamtschule noch auf die Realschule, weil beide Schulen wegen der Deckelung keine Schüler* mehr aufnehmen können.

Eine Änderung der Schulform Realschule in eine Sekundarschule würde nur den Abgang eines kleinen Teils von Schülern der Realschule verhindern und den Bau einer Mensa zwingend notwendig machen. Kostet viel Geld und bringt in dieser Sache nicht viel.

Im Gegenzug zwingt man die Eltern, die eine Halbtagsschule / Realschule für ihre Kinder wünschen, ihre Kinder an einer Ganztags- bzw. außerhalb von Greven an einer Schule anzumelden. Wobei sich im letzteren Fall, die wenigsten Eltern, dies finanziell und zeitlich leisten können. Es entsteht eine erhebliche Einschränkung der Wahlfreiheit der Eltern und Kinder.

Greven braucht den Schulfrieden, damit sich die Kinder in den Schulen wohlfühlen, ungestört lernen können und die Eltern nicht verunsichert werden, ihre Kinder weiter an Grevener Schulen anmelden und nicht abwandern.

Ständige öffentliche Angriffe, falsche Behauptungen gegen eine Schule / Schulleitung stören den Schulfrieden und machen die ohnehin nicht einfache Arbeit des Schulkollegiums schwieriger als notwendig.

Scheinbar ist es aber ein erklärtes Ziel einiger Ratsmitglieder, die Anne Frank Realschule so schlecht zu machen, dass sie, entgegen dem derzeitigen Elternwillen, zu einer Umwandlung in eine andere Schulform gezwungen werden kann. Ob dieses für gute Startbedingungen der anderen Schulform sorgt und zum Erfolg dieser neuen Schulform führen kann, ist zu bezweifeln.