Die Verwaltung der Stadt Greven hat in ihrer Vorlage 263/2018 für den Bezirksausschuss Reckenfeld dargelegt, dass das Aufstellen eines Zeichen 205 „Vorfahrt Achten“ nicht erlaubt ist.
„Die Einrichtung eines zusätzlichen Vz. 205 (Vorfahrt Achten) würde eine nach der StVO unzulässige Doppelbeschilderung darstellen.“
Wir, die Freien Wähler, haben am 25.11.2018 eine Ergänzung zu unserem Antrag an den Bürgermeister versendet. Die Ergänzung wurde am Montag, den 26.11.2018, im Ratsinformationssystem zu der Vorlage hinzugefügt.
Die Ergänzung wurde im Bezirksausschuss nicht behandelt, obwohl ein Teil der Ergänzung auf die falsche Beschilderung hinweist, bei der die Verwaltung eindeutig darlegt, dass sie verboten ist.
Erstes Ziel ist es, dass die Kreuzung Steinfurter Straße / Kiefernstraße und Wiesenstraße für die Verkehrsteilnehmer eindeutiger auf die Vorfahrtssituation hinweist. Statt eines neuen Straßenschildes, soll eine Markierung auf der Fahrbahn aufgetragen werden, so wie an der Fredenstiege.
Außerdem wird die Verwaltung aufgefordert, die Beschilderung an den benannten Stellen nach Vorgaben der StVO umzusetzen.
Wir erwarten, dass die Vorlage am Mittwoch, den 05.12.2018, im Betriebsausschuss diskutiert wird.
Hintergrund: Fahrzeuge die aus einem verkehrsberuhigten Bereich ausfahren, müssen allen anderen Verkehrsteilnehmen Vorrang gewähren.
Wer aus der Kiefernstraße in Richtung Ortsmitte fährt, hat keine Vorfahrt. Täglich kommt es zu gefährlich Situation in diesem Kreuzungsbereich.
Link:
Antrag mit Anlagen hier als PDF
Ergänzung zum Antrag als PDF
Vorlage der Stadt Greven