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Ergänzung zum Antrag: Kreuzung Steinfurter Straße/Kiefernstraße und Wiesenstraße (Vorlage 263/2018)

Die Verwaltung der Stadt Greven hat in ihrer Vorlage 263/2018 für den Bezirksausschuss Reckenfeld dargelegt, dass das Aufstellen eines Zeichen 205 „Vorfahrt Achten“ nicht erlaubt ist. 

„Die Einrichtung eines zusätzlichen Vz. 205 (Vorfahrt Achten) würde eine nach der StVO unzulässige Doppelbeschilderung darstellen.“ 

Martinistraße

Wir, die Freien Wähler, haben am 25.11.2018 eine Ergänzung zu unserem Antrag an den Bürgermeister versendet. Die Ergänzung wurde am Montag, den 26.11.2018, im Ratsinformationssystem zu der Vorlage hinzugefügt. 

Die Ergänzung wurde im Bezirksausschuss nicht behandelt, obwohl ein Teil der Ergänzung auf die falsche Beschilderung hinweist, bei der die Verwaltung eindeutig darlegt, dass sie verboten ist. Ergänzung zum Antrag: Kreuzung Steinfurter Straße/Kiefernstraße und Wiesenstraße (Vorlage 263/2018) weiterlesen